Schluessel
Jordi stephanie jordi

Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten?

Der Tag der Schlüsselübergabe ist für Mieterinnen und Mieter ein besonderer Moment. Endlich gehört die neue Wohnung ein Stück weit „nur Ihnen“. Doch immer wieder taucht die Frage auf: Behält der Vermieter eigentlich einen Schlüssel – und darf er das überhaupt?

 

Rechtlich klar geregelt

Die Antwort fällt eindeutig aus: Nein.
Der Vermieter muss bei der Übergabe alle Schlüssel vollständig aushändigen. Ein Wohnungsschlüssel ist mehr als ein Stück Metall. Er steht für Ihre Privatsphäre. Nur Sie entscheiden, wer eintreten darf.

 

Der Mythos vom Passepartout-Schlüssel

Oft hält sich das Gerücht, der Hauswart oder die Verwaltung dürfe mit einem Generalschlüssel in jede Wohnung. Das stimmt nicht. Ein solcher Zugang ist nur erlaubt, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Ohne Ihre Erlaubnis wäre es ein unrechtmässiger Eingriff.

 

Ausnahme: Freiwillige Vereinbarung

Natürlich gibt es Situationen, in denen ein Zweitschlüssel praktisch ist, wie beispielsweise bei Verlust oder einem Wasserschaden im Urlaub.
Das ist aber nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter pauschal ein Schlüsselrecht zusichert, ist ungültig.

Unser Tipp: Halten Sie eine solche Notfalllösung schriftlich auf einem Zusatzblatt fest. So ist für beide Seiten klar, wann der Schlüssel genutzt werden darf.

 

Praktische Tipps für Mieter

  • Alle Schlüssel verlangen: Bei der Übergabe nachzählen – auch Keller, Briefkasten und Nebenräume.
  • Unklare Situation? Bestehen Sie notfalls auf einem Schlosswechsel – auf Kosten des Vermieters.
  • Notfallregelung schriftlich festlegen: Definieren Sie klare Szenarien (z. B. Rohrbruch während der Ferien).
  • Alternative Lösung: Hinterlegen Sie den Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson statt beim Vermieter.

     

Was, wenn der Vermieter trotzdem eintritt?

Betritt ein Vermieter ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung, liegt rechtlich ein Hausfriedensbruch vor.
Das ist eine Straftat und kann angezeigt werden. In der Praxis hilft jedoch oft zuerst das Gespräch. Viele Verstösse passieren aus Unwissen oder Missverständnissen. Wiederholt sich das Verhalten, ist eine schriftliche Abmahnung sinnvoll.

 

Abwägung: Sicherheit vs. Privatsphäre

Gerade ältere oder alleinstehende Mieter fühlen sich wohler, wenn jemand im Notfall einen Schlüssel hat. Doch dafür braucht es keinen Vermieter. Auch Nachbarn, Freunde oder Verwandte sind eine gute Lösung. So bleibt die Balance zwischen Privatsphäre und Sicherheit gewahrt.

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