Sie haben eine Wohnung gemietet oder haben bald vor in ein Mehrparteienhaus einzuziehen und haben nun Fragen zu den Ruhezeiten? Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten im Rahmen einer Immobilienberatung zusammengestellt.
Die Nachtruhe ist vielen heilig, dient sie doch der körperlichen und mentalen Erholung vom stressigen Alltag. Sowohl die Nachtruhe als auch weitere Ruhezeiten sind kantonal festgelegt und können leicht variieren. Grundsätzlich gelten aber folgende Ruhezeiten:
- Mittagsruhe: werktags zwischen 12 und 13 Uhr
- Nachtruhe: werktags ab 20 oder 22 Uhr bis morgens 6 oder 7 Uhr
- Öffentliche Sonn- und Feiertage: ganztags
Während dieser Zeiten gilt es, Krach zu vermeiden und Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen.
Was gilt eigentlich als Ruhestörung?
Lärmbestimmungen, wenn leider auch etwas schwammig formuliert, sind in den Schweizer Gesetzbüchern festgehalten. So besagt der Artikel 684 im Zivilgesetzbuch, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten und dass alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen – wie eben auch Lärm – verboten sind. Das Obligationenrecht Artikel 257f Abs. 2 hält zudem fest:
„Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.“
Was nun gerechtfertigter Lärm ist und wo die Grenze zur Rücksichtslosigkeit überschritten wird, das besagt das Gesetz nicht. Hier heisst es nun: den gesunden Menschenverstand einschalten. Wenn jemand beispielsweise am Montag um 17 Uhr ein paar Löcher in die Wand bohrst, um seine Regale zu befestigen, so ist die Uhrzeit, um dieser Tätigkeit nachzugehen, normal. Sollten Sie Ihrem Wunsch jedoch morgens um 3 Uhr nachgehen, dann handelt es sich bei diesem Lärm eindeutig um Ruhestörung und die Nachbarn haben das Recht, sich dagegen zu wehren
Nachfolgend einige Beispiele, was während der Ruhezeiten unterlassen werden sollte:
- Spielen von Schlag- oder Blasinstrumenten
- Hämmern oder andere laute handwerkliche Tätigkeiten
- Lärmige Haushaltsarbeiten
- Dauerndes lautes Musikhören, welche die Zimmerlautstärke überschreitet
- Rasenmähen
- Laute Streitgespräche und knallende Türen während der Nachtruhe
- Ein nächtliches Bad
- Ausgelassene Partys bis tief in die Nacht – ausser sie bilden die Ausnahme und deine Nachbarn sind informiert und vielleicht sogar zum Mitfeiern eingeladen.
- Sogar das Tragen von Schuhe mit hohen Absätzen ist während der Nachtruhe laut Gesetz untersagt.
- Bei schreienden Babys allerdings müssen sämtliche Mitbewohner des Hauses die Augen zudrücken: Den Kleinen ist es erlaubt sich lautstark mitzuteilen, da es sich dabei um ihr natürliches Verhalten handelt.
Darf man am Sonntag staubsaugen?
Mal abgesehen von der Nachtruhe und dem heiligen Schlaf: Wie sieht es eigentlich mit Ruhestörung während anderer Ruhezeiten aus wie zum Beispiel an einem Sonntag oder Feiertag? So mancher Haushalt wird an dem freien Tag auf Vordermann gebracht, weil unter der Woche die Zeit fehlt. Aber darf man Sonntags lärmige Arbeiten wie Staubsaugen verrichten? Grundsätzlich gelten am Sonntag die gesetzlichen Ruhezeiten ganztags. Insbesondere, wenn jemand in einer hellhörigen Mietwohnung zu Hause ist, sollte während dieser Zeit auf lärmige Haushaltsarbeiten verzichtet werden. Falls das Staubsaugen an einem Werktag unmöglich ist und das Zuhause dringend an einem Sonntag gesaugt werden muss, gilt es, sich an ein paar Spielregeln zu halten:
- Halten Sie die generellen Ruhezeiten wie die Mittagsruhe sowie die Nachtruhe ein.
- Schliessen Sie alle Fenster während dem Staubsaugen.
- Arbeiten Sie mit einem leisen Staubsauger. Mittlerweile gibt es im Handel moderne Staubsauger, die mit einer Lautstärke von etwa 60 bis 65 Dezibel funktionieren. Dieser Lärmpegel ist sogar leiser als eine normale Unterhaltung und Sie schonen damit Ohren und Nerven der Nachbarn.
- Probieren Sie eine leise Putz-Alternative zum Staubsaugen: Glatte Fussböden können auch mit einem Besen oder einem Wischer gereinigt werden. Möbel, Fensterrahmen und andere Oberflächen können auch mit einem Staubwedel von Staub befreit werden.
Schwieriger gestaltet sich die Lage beim Rasenmähen. Diese Gartenarbeit erzeugt nämlich ordentlich Lärm und ist Sonntags ebenso untersagt wie andere lärmige Arbeiten während der Ruhezeiten. Es gibt zwar auch etwas leisere Modelle, aber beim Rasenmähen findet sich kaum ein Schlupfloch, um die Arbeit auch am Sonntag zu verrichten.
Muss man sich an spezielle Ruhezeiten des Vermieters halten?
Generell müssen sich Vermieter bei der Verordnung bestimmter Regelungen in Mietwohnungshäusern an die Gesetzeslage halten. Dennoch dürfen sie gewisse Regelungen in ihrer Hausordnung festlegen. So kann der Vermieter beispielsweise festlegen, dass im Miethaus nachts nicht gewaschen werden darf, dass keine Schuhregale und Kinderwagen im Treppenhaus stehen bleiben oder auf dem Balkon nicht grilliert werden darf.
Was tun bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Nachtruhe?
Meist hilft ein sachliches und offenes Gespräch weitaus mehr, als entnervtes Sturmklingeln an der Haustür des Lärmverursachers. Mit der nötigen Toleranz und Rücksichtnahme funktioniert das Zusammenleben meist bestenes.