Das Gartentrampolin bietet eine tolle Freizeitbeschäftigung für zuhause. Trampolinspringen macht Spass, fördert Koordination, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Um Unfällen vorzubeugen, gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
Immobilienberatung zum Thema Trampolin im Garten: Für Kinder unter 6 Jahren ist das Trampolin nicht geeignet, es fehlten die notwendigen motorischen und koordinativen Fähigkeiten.
Trampolin korrekt aufstellen:
- ebene & rutschfeste Fläche, ideal ist Rasen oder andere stossdämpende Unterlagen
- Trampolin mittels Spanngurten, Wasser- oder Sandsäcken sichern, bzw. fest verankern. Vor Stürmen allenfalls ganz abbauen
- Mindestabstand von 2 Metern zu jeglichen Hindernissen (Bäume, Hecken, Gebäude usw.)
- Zugang zum Trampolin nicht mit Leitern o. Ä. erleichtern – sonst können Kinder aufs Trampolin gelangen, die dafür noch zu klein sind
Klare Regeln festlegen bspw.:
- Es springt nur eine Person
- Mit Gymnastikschuhen, Schuhen mit dünner Sohle oder barfuss springen
- Regelmässige Pausen einlegen
Die Kinder sind immer zu beaufsichtigen.
Trampolin regelmässig warten und vor jeder Nutzung Sprungtuch, Fangnetz und Polsterung auf Defekte checken. Abgenützte, defekte oder fehlende Teile sind ein Sicherheitsrisiko.
Rechtliches: wer ein Gartentrampolin zur Verfügung stellt, ist dafür verantwortlich, dass es richtig aufgestellt und gewartet wird. Hinweistafeln wie «Benützen verboten» oder «Jede Haftung für Unfälle wird abgelehnt» befreien nicht von dieser Verantwortung.
Quelle: www.bfu.ch