Als Immobilienvermarkter erleben wir häufig Vorbehalte gegenüber Baurechts-liegenschaften. Skepsis entsteht oft aus Unsicherheit, aus Angst vor Wertverlust oder dem Gefühl nicht wirklich Eigentümer:in zu sein. Hauptsächlich ist es aber wohl der in der Gesellschaft weit verbreitete und unbegründete schlechte Ruf des Baurechtes. Das ist schade!
Tatsächlich erwerben Käufer:innen im Baurecht das volle Eigentum an der Baute; lediglich das Land bleibt im Besitz der Baurechtsgeberschaft. Das Baurecht ist vererb- und veräusserbar, rechtlich klar geregelt und in der Schweiz seit Jahrzehnten bewährt.
Ein wesentlicher Vorteil des Baurechts liegt im geringeren Kapitalbedarf. Da der Boden nicht gekauft wird, sinken die Investitionskosten. So wird Wohneigentum für viele überhaupt erst realisierbar. Freibleibendes Kapital kann zur Hypothekenreduktion oder für andere Investitionen genutzt werden. Der Baurechtszins ist transparent vereinbart und langfristig kalkulierbar. Baurechtsverträge mit langen Laufzeiten bieten zusätzliche Planungssicherheit.
Häufig sind öffentliche Institutionen wie Gemeinden Baurechtsgeber. Das Modell unterstützt eine nachhaltige Bodenpolitik, verhindert Spekulation und fördert langfristige Stabilität im Wohnungsmarkt. Derartige Baurechtsgeber sind auch nicht an einem «Heimfall» bei Ablauf der Baurechtsdauer interessiert. Baurechtsverträge werden meistens frühzeitig um mehrere Jahrzehnte verlängert.
Auch bei der Wiederverkäuflichkeit zeigt die Praxis: Lage, Zustand, Architektur und Preis sind entscheidender als die Eigentumsform des Bodens. Eine professionelle Vermarktung durch eine:n zertifizierte:n Makler:in stärkt zusätzlich den Marktwert.
Fazit: Das Baurecht ist keine zweitbeste Lösung, sondern für viele eine wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsfähige Alternative. Schliessen Sie den Erwerb einer Baurechtsliegenschaft nicht zum Vorhinein aus, sondern prüfen Sie einen solchen zusammen mit einer ausgewiesenen Immobilienfachperson. Es kann sich lohnen!