Laub
Jordi stephanie jordi

Laub von Nachbars Bäumen

Der Herbst ist da – und mit ihm nicht nur bunte Blätter, sondern auch potenzieller Zündstoff für Nachbarschaftskonflikte. Wenn das Laub vom Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück fällt, die Dachrinne verstopft oder auf dem Sitzplatz die mühsam gepflegte Ordnung stört, stellt sich rasch die Frage: Wer ist verantwortlich – und was muss man sich gefallen lassen?

Solche natürlichen Einwirkungen gelten in der Regel als ortsüblich – vor allem in Wohngebieten mit Gärten oder alten Baumbeständen.

Das bedeutet konkret:

  • Laub muss grundsätzlich geduldet werden, sofern es sich in einem normalen Rahmen hält. Auch wenn es mühsam ist – ein gewisses Mass an Natur gehört zum Wohnen dazu.
  • Reinigungspflichten können sich jedoch aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung ergeben. Mieter, denen ein Garten oder Sitzplatz zur Nutzung überlassen wurde, sind oft verpflichtet, diesen in einem sauberen Zustand zu halten – dazu gehört auch das Entfernen von Laub.
  • Gefährliche Laubansammlungen, etwa auf Gehwegen oder Treppen, sollten umgehend beseitigt werden – hier kann sogar eine Verkehrssicherungspflicht bestehen. In solchen Fällen liegt die Verantwortung in der Regel beim Eigentümer bzw. der Verwaltung – aber auch der Mieter kann mitverantwortlich sein, wenn ihm bestimmte Pflichten übertragen wurden.

Wann wird Laub zur unzumutbaren Belastung?

In Einzelfällen kann der Laubfall jedoch eine übermässige Beeinträchtigung darstellen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn:

  • die Dachrinne regelmässig durch Laub verstopft und dadurch Wasserschäden entstehen
  • ein ungewöhnlich grosser Baum überdurchschnittlich viel Laub auf ein kleines Nachbargrundstück abwirft
  • die Gartenpflege dadurch stark erschwert wird

In solchen Fällen ist es empfehlenswert, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Bleibt dies erfolglos, kann unter Umständen eine rechtliche Prüfung nötig werden – etwa durch eine Schlichtungsbehörde oder mit Unterstützung eines Anwalts.

Herabfallendes Obst – wem gehört’s?

Ein weiteres Herbstthema mit Konfliktpotenzial: Wenn Äpfel, Zwetschgen oder Kastanien vom Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen.

Die Faustregel lautet:

  • Herabgefallenes Obst darf behalten und gegessen werden, wenn es auf das eigene Grundstück fällt – egal, wo der Baum steht.
  • Früchte, die noch am Ast hängen, gehören dem Eigentümer des Baums – auch wenn der Ast über die Grundstücksgrenze ragt.
  • Pflücken oder Abschneiden überhängender Früchte ohne Einwilligung des Baumeigentümers ist nicht erlaubt – auch wenn die Verlockung gross ist.

Wer also einen Apfelbaum hat, dessen Äste weit über den Gartenzaun ragen, muss damit rechnen, dass herunterfallende Früchte vom Nachbarn aufgesammelt und verwendet werden dürfen. Umgekehrt sollte man die Finger von hängendem Obst lassen, das nicht einem selbst gehört – auch wenn es sich auf „der eigenen Seite“ befindet.

Tipps für ein gutes Miteinander

  • Gespräch statt Konfrontation: Ein freundlicher Austausch mit dem Nachbarn kann viele Konflikte lösen, bevor sie entstehen.
  • Gemeinsame Lösungen finden: Vielleicht lässt sich das Laub zusammen kehren oder ein gemeinsamer Service organisieren – besonders bei Mehrfamilienhäusern.
  • Klare Regelungen schaffen: Im Mietverhältnis sollten Pflichten rund um Garten, Laub und Reinigung schriftlich geregelt sein.
  • Kommunikation mit Vermieter suchen: Mieter sollten sich bei Unsicherheiten immer zuerst an die Verwaltung oder den Eigentümer wenden, statt den Nachbarn direkt zur Rechenschaft zu ziehen.
  • Nicht alles auf die Goldwaage legen: Natur ist nicht immer ordentlich. Wer in einem Gartenquartier wohnt, muss mit Laub, Blüten und ab und zu einem Apfel im Beet leben können.

Fazit

Herbstzeit ist auch Streitzeit – zumindest dann, wenn Blätter, Nadeln oder Früchte über Grundstücksgrenzen hinwegfallen. In der Schweiz gilt grundsätzlich: Laub und herabfallendes Obst sind natürliche Erscheinungen, die in einem gewissen Rahmen zu dulden sind. Wer jedoch dauerhaft oder übermässig belastet wird, sollte das Gespräch mit dem Nachbarn suchen – und notfalls rechtliche Schritte prüfen. Für Mieter lohnt sich zudem ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung, um Klarheit über die eigenen Pflichten zu gewinnen.

Quelle: hausinfo.ch

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